Ein Erlanger Taxifahrer steht vor Gericht, weil er beschuldigt wird, eine Freundin bedrängt und gegen ihren Willen geküsst zu haben. Die Vorwürfe gegen den Taxifahrer sind schwerwiegend, jedoch bestreitet er vehement jegliches Fehlverhalten. Er behauptet, dass niemand Zeuge des Vorfalls war und somit keine Beweise gegen ihn vorliegen. Dies stellt das Schöffengericht vor eine schwierige Entscheidung.
Die Anklage wegen sexueller Nötigung gegen den Taxifahrer beruht auf den Aussagen der Freundin, die behauptet, dass der Kuss gegen ihren Willen geschah. Trotz intensiver Befragung konnten jedoch keine unabhängigen Zeugen für den Vorfall gefunden werden, was die Beweislage erschwert.
Das Schöffengericht hat nun die schwierige Aufgabe, zwischen den Aussagen der Beteiligten zu entscheiden und festzustellen, ob der Taxifahrer schuldig ist oder nicht. Ohne eindeutige Beweise bleibt die endgültige Entscheidung unsicher.